eins-zu-eins – Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachentraining
1. Geltungsbereich
eins-zu-eins Sprachentraining Hamburg bietet Inhouse-Sprachkurse für Unternehmen an. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Leistungen im Rahmen des Sprachtrainings.
2. Unsere TrainerInnen
Alle eins-zu-eins SprachtrainerInnen sind MuttersprachlerInnen und verfügen über ein Hochschulstudium oder eine entsprechende Qualifikation und umfangreiche Trainingserfahrung. Ein Anspruch auf Unterrichtung durch einen bestimmten Trainer besteht nicht.
3. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt per Telefon/Fax/ Post oder E-Mail und ist für die Dauer der vereinbarten Trainingsperiode verbindlich. Eine Trainingsperiode beginnt mit dem vertraglich festgelegten Termin und endet bei festgelegter Stundenzahl mit Ablauf der letzten vereinbarten Trainingseinheit. Vereinbarungen, die für einen Zeitraum gelten, verlängern sich automatisch um weitere drei Monate, sofern keine Kündigung eine Woche vor Ablauf des vereinbarten Zeitraumes von einer Vertragspartei erfolgt ist.
4. Kündigung
Der Sprachkurs kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende durch Kündigung beendet werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Es ist keine Angabe von Gründen nötig. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit dem Tag des Eingangs der Kündigung bei eins-zu-eins Sprachtraining.
5. Absagen
Trainingstermine können vom Teilnehmer bzw. von der Gruppe montags bis freitags bis zu 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden und sind damit kostenfrei. Für verspätet bzw. nicht abgesagte Unterrichtseinheiten wird die volle Trainingsgebühr berechnet.
Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Sprachtrainers) kann ein Kurs seitens eins-zu-eins Sprachentraining abgesagt werden. Nach Möglichkeit wird der Unterricht dann nachgeholt. Ist dies nicht möglich, wird keine Kursgebühr berechnet, bzw. bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.
6. Unterrichtsdauer
Jede Trainingseinheit dauert in der Regel 45 Minuten und erfolgt in Blöcken von mindestens zwei Unterrichtseinheiten pro Treffen. Trainingseinheiten von 60 Minuten können ebenfalls vereinbart werden.
7. Urheberrecht
Die Arbeitsmaterialien zum Training sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung von eins-zu-eins Sprachentraining vervielfältigt oder verbreitet werden.
8. Urheberrecht
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Unternehmen ohne Abzug 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig.
9. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Unternehmen ohne Abzug 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hamburg.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Verträgen von eins-zu-eins Sprachentraining ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
11. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
12. Belehrung Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung vor Fristablauf an eins-zu-eins Sprachentraining unter unten genannter Adresse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lektorats- und Korrekturarbeiten
I. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Lektorats- und Korrekturarbeiten zwischen eins-zu-eins Sprachentraining (Lektor) und Auftraggeber, soweit nicht etwas Anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
II. Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Lektors. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen, z. B. durch Bestätigung des Angebots und Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lektors. Die Auftragsbestätigung durch den Lektor erfolgt ebenfalls schriftlich.
2. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, werden die Aufträge in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare Fassung übersetzt.
3. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, wird die Form des Ausgangstextes beibehalten. Ist damit eine gestalterische Tätigkeit verbunden, wird die Bearbeitung nach Zeitaufwand berechnet. Dies gilt auch für Redaktionsarbeiten, z. B. die Einarbeitung von Änderungen oder Ergänzungen, die der Auftraggeber im Originaltext vorgenommenen hat, in ein bereits angefertigtes Lektorat. Details hierzu sind schriftlich zu vereinbaren.
III. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
1. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung. des Lektorats notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Lektor mit Erteilung des Auftrags zur Verfügung (z.B. Originaltext, Abbildungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe).
2. Der Auftraggeber hat den Lektor rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Korrektur zu unterrichten (z. B. Verwendungszweck, EDV-Format, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form).
3. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wettbewerbs-, marken-, namensrechtlich und/oder aus sonstigen Gründen nicht zu beanstanden sind. Er sorgt selbst für urheberrechtliche Genehmigungen und verpflichtet sich, den Lektor von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten.
4. Etwaige drucktechnische, sprachliche und fachliche Mängel an der Korrektur sind dem Lektor vom Auftraggeber so früh wie möglich mitzuteilen und werden von ihm umgehend und kostenlos beseitigt. Dies gilt nicht für vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen im Originaltext. Verlangt der Auftraggeber keine Änderungen oder Ergänzungen der korrigierten Fassung, ist eine Minderung des Rechnungsbetrages ausgeschlossen.
IV. Gewährleistung und Haftung
1. Der Lektor gewährleistet, dass der Auftrag zur Zufriedenheit des Auftraggebers erledigt wird. Er behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.
2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Korrektur enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Etwaige Mängelansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Korrektur am Bestimmungsort zu stellen. Alle weitergehenden Rechte wegen mangelhafter Leistung sind ausgeschlossen.
3. Beseitigt der Lektor die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber wahlweise eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn die Korrektur auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen weiterhin Mängel aufweist.
4. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Lektor auf Ersatz eines nach Punkt 1. bis 3. verursachten Schadens beschränkt sich maximal auf die Höhe des Auftragswertes. Die in diesem Rahmen vereinbarte Summe wird erst fällig, wenn dem Lektor die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt wurde.
5. Der Lektor haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Computerviren verursacht worden sind. Der Lektor trifft durch Anti-Viren-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Punkt 2. gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Ansprüche des Auftraggebers gegen den Lektor wegen Mängeln an dem Lektorat (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme des Auftrags. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
7. Für fehlerhafte Korrekturen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte oder sonstige zur Verfügung gestellte Materialien verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
8. Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Lektors.
V. Lieferung
1. Der Liefertermin richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Die Lieferfristen beginnen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt der vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangstexte, Unterlagen und/oder Genehmigungen.
2. Bei Fällen vertragsüblicher höherer Gewalt, darunter auch der Ausfall des betriebsinternen oder -externen Transport- oder Kommunikationsnetzes kann sich die Lieferfrist verlängern. Verzug entsteht nach Ablauf einer vom Auftraggeber zu setzenden angemessenen Nachfrist, nach deren Ablauf der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten kann.
3. Der Versand der Korrektur erfolgt gemäß Auftrag. Kurier- oder sonstige außergewöhnliche Versandgebühren werden grundsätzlich vom Auftraggeber übernommen.
4. Der Lektor haftet nicht für den Verlust von Texten und/oder Unterlagen infolge von Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder auf dem Versandwege.
VI. Berufsgeheimnis
Der Lektor verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
VII. Mitwirkung Dritter
Der Lektor ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen. In diesem Fall hat er dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt VI. verpflichten.
VIII. Vergütung
1. Für die Berechnung und Bezahlung der Leistungen gelten die Angaben des jeweiligen Auftrages. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Lektors innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar. Es gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.
2. Der Lektor hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Lektor kann bei umfangreichen Korrekturen eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Er kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
3. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Lektor hierzu Anlass gegeben hat, sind die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts durch den Lektor geleisteten Aufwendungen zu zahlen.
IX. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
1. Die Korrektur bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lektors. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
2. Der Lektor behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
X. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Auftrags darauf beruht, dass der Lektor die Anfertigung von Lektorat im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht, insbesondere für den Fall, dass der Lektor mit der Korrekturarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
XI. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Lektors oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort. Die Vertragssprache ist Deutsch.
XII. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
XIII. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
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